Förderung für Ihre Sanierung Teil 2: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

In Teil 1 unserer Förderungsserie haben wir Ihnen mit der BEG EM die relevanteste Förderung vorgestellt. Der individuelle Sanierungsfahrplan – kurz iSFP – ist eine Fortführung der BEG EM. Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist.


Ein Energieberater prüft das zu sanierende Gebäude und spricht anschließend individuelle Empfehlungen aus, bei denen Sie entscheiden, welche Sie umsetzen möchten.


Zu den 15 % Förderung der BEG EM kommen mit dem iSFP weitere 5 % Förderung hinzu, sodass Sie eine Förderung in Höhe von 20 % des Investitionsvolumen erhalten. Das maximal förderfähige Investitionsvolumen für Wohngebäude liegt bei 60.000 € jährlich. Dies entspricht einer Förderhöhe von bis zu 12.000 €. Bei Nicht-Wohngebäuden gilt wie bei der BEG EM das maximal förderfähige Investitionsvolumens von 500 €/qm.


Die Kosten für den Energieberater werden mit 50 % gefördert. Wie bei der BEG EM auch, kann der iSFP bis zu einem Haushaltseinkommen von 90.000 € mit einem Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € kombiniert werden.


Stand: 30.07.2024

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